Pflegebedürftig, Hilfe, helfende Hand

Bin ich pflegebedürftig?

Wann zählst du oder dein Familienangehöriger als pflegebedürftig?

Es ist etwas passiert und du bist Dir nicht sicher, ob du oder dein Familienangehöriger als pflegebedürftig zählt? Hier erhälst du notwendige Informationen dazu.

Pflegebedürftigkeit hängt nicht vom Alter ab und kann jeden treffen, egal ob Kind oder Senior.

Auch Menschen mit Behinderung können in Abhängigkeit ihres Behinderungsgrades pflegebedürftig sein. Was zu Behinderungen in diesem Sinne zählt kannst du in unserem Beitrag ” Behinderungsarten – was alles sein kann” nachlesen.

Folgende Voraussetzungen sind für die Pflegebedürftigkeit relevant:

  • es liegen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor
  • Selbständigkeit und Fähigkeiten sind dadurch eingeschränkt, sodass ein Bedarf an Unterstützung besteht.
  • Die Personen dürfen nicht in der Lage sein, bestimmte Beeinträchtigungen selbständig zu überwinden. Diese sind:
    • körperliche Beeinträchtigungen
    • Beeinträchtigungen in der Denkleistung (kognitiv)
    • psychische Beeinträchtigungen
    • Krankheiten (gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen)
  • Die Dauer dieses Zustands beläuft sich auf mindestens 6 Monate
  • Die Beeinträchtigungen sind so schwerwiegend, dass ein Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) definiert werden kann
Definition der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit – Übersicht

Wo ist das geregelt?

Die Definition der Pflegebedürftigkeit ist im Gesetz verankert. Im Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung – §14 und §15, kannst du die Kriterien nachlesen. Am Ende des Beitrags findest du einen Link zu den Gesetzestexten im Original.

Bist du oder dein Angehöriger gemäß dieser Definition pflegebedürftig?

Hast du die Frage mit ja beantwortet, kann es sich für dich lohnen weiterzulesen.

Tipp: Nutze einen Pflegegradrechner als erste Orientierung für dich.

Wenn du dir trotzdem unsicher bist, ob die Pflegebedürftigkeit tatsächlich vorliegt, gehe zu einer kostenlosen Pflegeberatung.

Warum ist es wichtig, die Pflegebedürftigkeit festzustellen?

Wenn Pflegebedürfigkeit bejaht wird, ergeben sich daraus Ansprüche für dich, sowohl finanzieller Art als auch weitere wie z.B. auf Information und Weiterbildung.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit “gemessen”?

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird über die Pflegegrade gemessen. Diese gibt es von 1 bis 5. Je nach Schwere wird der Pflegling in einen dieser Pflegegrade eingeordnet.

Dafür werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Kriterien von 1 bis 6 werden als pflegefachliche Kriterien bezeichnet. Im Gesetz sind sie unter §14 Abs. 2 näher beschrieben.

Manche Pflegebedürftige benötigen wenig Hilfe (wie z.B. im Haushalt) andere dagegen müssen rund um die Uhr gepflegt werden. Je höher die notwendige Hilfe ausfällt, umso höher ist der Pflegegrad. Und umso höher sind auch die Ansprüche, die sich daraus ergeben.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) dafür zuständig ein Gutachten zu erstellen. Auf dessen Basis wird der Pflegegrad von der Pflegekasse festgelegt.

Bei Privatversicherten ist es die Medicproof (Medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherungen).

Die Kriterien zur Messung der Pflegebedürftigkeit (aus dem Gesetz) entsprechen den Modulen einer Begutachtung durch den MDK (siehe auch “MDK-Pflegegutachten-was dir für die richtige Vorbereitung hilft“). Auch das Gutachten der Medicproof basiert auf den gleichen Modulen.

Die Module sind auch Basis der Pflegegradrechner. Die berechnete Punktezahl aus dem Pflegegradrechner gibt dir eine Orientierung für den Pflegegrad.

Wenn es sich bei deinem Pflegling um ein Kind handelt werden Selbständigkeit und Fähigkeiten mit Kindern im gleichen Alter verglichen. Daraus wird anschließend der Pflegegrad abgeleitet (siehe §15 Absatz 6).

Artikelreihe “Pflegebedürftigkeit”:

KategorieBeitragsnameInhalte
PflegebedürftigBin ich pflegebedürftig?Definition Pflegebedürftigkeit
AufgabenPflegebedürftig – was nun?Was solltest du jetzt tun
VorsorgeVorsorgevollmacht – oder warum du eine aufsetzen solltestWarum die Vorsorgevollmacht so wichtig ist
StatistikPflegebedürftige in DeutschlandStatistische Informationen zum Thema
AnsprüchePflegebedürftiger – welche Ansprüche du hastSowohl finanzielle als auch weitere Ansprüche
PflegegradePflegegradeDetails zu den Pflegegraden 1 bis 5
GutachtenMDK-Pflegegutachten – was dir für die richtige Vorbereitung hilft Tipps zum Vorbereiten eines MDK-Termins
PflegetagebuchPflegetagebuch – kostenlose Vorlage zum AusdruckenAusdrucken und nutzen
PflegegradrechnerPflegegradrechnerWozu er nützt und wie du ihn verwendest
WiderspruchWie kann ich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen?Wenn der MDK ein anderes Ergebnis erbringt, als du gehofft hast.
LeistungenPflegeleistungenWelche speziellen finanziellen Ansprüche du hast
SachleistungenPflegesachleistungenBetreuungs- und Entlastungsleistungen
Information und WeiterbildungPflegeberatung und Co.Weiter Ansprüche wie Pflegeberatung, Pflegekurse usw.

Wenn der Beitrag hier noch nicht verlinkt ist, sind wir noch am Schreiben. Dann bitten wir dich noch um etwas Geduld.

Textquelle: inklusion-pflege.de

Gesetzestexte:

Bildquelle: @finleydesign (externer Link) von Unsplash

Schlagworte: Pflegebedürftigkeit, Unterstützungsbedarf in der Pflege

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