Widerspruch, Pflegegrad, von 2 auf 3

Wie kann ich Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen?

Circa 70 Prozent aller Erstgutachten führen nicht zum gewünschten (und oft auch realistischen und erreichbaren) Ergebnis. Durch einen Widerspruch steigen die Chancen, eine adäquate Einstufung in einen Pflegegrad zu erhalten, erheblich an.

Formloser Widerspruch Pflegegrad

Wenn du einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid der Pflegekasse einlegen möchtest, sichte den Bescheid und das beiliegende Gutachten gründlich. Solltet ihr (betroffene Person, Pflegeperson, Angehörige) mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, solltet ihr erstmal einen formlosen Widerspruch bei deiner Pflegekasse einlegen. Ein „Dreizeiler“ reicht zunächst zur Fristwahrung aus, da der Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Erstellung des Bescheides eingelegt werden muss.                                                                                                       

Ausführlicher Widerspruch Pflegegrad

Einen ausführlichen Widerspruch kannst du dann nachreichen, gegebenenfalls mit Unterstützung. Lokal tätige (und optimalerweise auf deine Erkrankung/Beeinträchtigung/Situation spezialisierte) Pflegeberater, (Pflege)Sachverständige und Sozialverbände, aber auch bundesweit tätige Experten aus dem Internet oder ein Pflegestützpunkt sind sinnvolle Anlaufstellen.

Wer entscheidet letztendlich über den Pflegegrad?

Das Gutachten des MDK/Medicproof gilt für die Pflegekasse als Empfehlung. Dieser muss aber nicht Folge geleistet werden. In der Regel wird der Einschätzung des Gutachtens aber gefolgt. Deine Pflegekasse und nicht der Gutachter entscheidet, welcher Pflegegrad erteilt wird. Trotzdem ist zu empfehlen, auf Grundlage der im Gutachten angeführten Punkte jeden einzelnen zu kontrollieren (wurde danach in der Begutachtung gefragt? Wurdest du richtig verstanden? Hat sich die Selbstständigkeit in den einzelnen Fragestellungen seit der Begutachtung verschlechtert?) und Fehler aufzuführen.

Wie kann dich ein Pflegetagebuch dabei unterstützen?

Das Pflegetagebuch hat mit der Umstellung 2017 auf die Pflegegrade (= „Grad der Selbstständigkeit“) an Bedeutung verloren, ist aber dennoch sinnvoll, zumindest im Rahmen der Erstellung eines Tagesablaufes, in dem du alle personellen Hilfen aufführst, die erbracht werden.

Vor Beantragung eines Pflegegrades, zumindest aber vor der Begutachtung durch den MDK (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) empfehle ich, einen Tagesablauf zu erstellen und alle anfallenden Tätigkeiten und Hilfeleistungen aufzuführen. Orientiere dich dabei an den sechs Modulen mit den dazugehörigen Fragen. Nutze einen guten kostenlosen Pflegegradrechner.

Kasse muss Pflegeberatung anbieten

Übrigens: Deine Kasse ist verpflichtet, dir eine aufsuchende Pflegeberatung gemäß §7a des SGB XI anzubieten – fordere diese im Zweifel bitte aktiv ein und lasse dich auf die Begutachtung vorbereiten und bei der Etablierung von Versorgungsstrukturen unterstützen. Natürlich sind auch wir freiberuflich/selbständigen Pflegeberater und Sachverständigen für euch da! Leider ist unser Angebot nicht immer kassenfinanziert möglich – dafür neutral und mit ausreichend Zeit für deine Bedürfnisse. Es sind auch Experten im Internet zu finden, die dich in dem gesamten Prozess begleiten und unterstützen – allerdings ist diese Dienstleistung nicht kostenlos oder kassenfinanziert. Dafür gehen diese auf deine individuelle Situation ein.

Tipp: Frage mehrere Stellen an und vergleiche Kosten, Verfügbarkeit und Kapazität für neue Termine. Es lohnt sich – auch wenn es Zeit kostet!


Textquelle: Markus Oppel
Bildquelle: www.inklusion-pflege.de, Bild von Free-Photos (externer Link) auf Pixabay (externer Link)

Schlagworte: Pflegebescheid, Pflegeberatung, Pflegegrade 1 bis 5

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