Krankenhaustür öffnet sich in einen Raum im Krankenhaus

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss?

Du bist pflegender Angehöriger und dein Pflegling muss ins Krankenhaus? Schnell ist es passiert durch einen Unfall, eine Operation, eine Erkrankung oder eine Routinekontrolle.

Einige Tage sind sicher kein Problem. Aber was ist, wenn dein Pflegling für mehrere Wochen ins Krankenhaus muss?

Fragst du dich, was mit dem Pflegegeld passiert?

Wenn der Pflegebedürftige ins Krankenhaus muss gilt eine Frist von 28 Tagen.

Für diese Zeit wird das Pflegegeld NICHT gekürzt. Das gilt auch für Pflegesachleistungen und weitere Pflegeleistungen. Du kannst also ganz beruhigt sein. Dafür musst du auch nicht zusammen mit deinem Pflegling mit im Krankenhaus übernachten. Das kannst du bei Bedarf aber natürlich trotzdem tun.

Wird die Frist überschritten sieht es anders aus.

Achtung: Der Kranken- bzw. Pflegekasse wird ein stationärer Aufenthalt direkt gemeldet (=Krankenhausaufenthalt). Die Meldung erfolgt direkt durch das Krankenhaus, damit es die Kosten des Aufenthalts gleich erstattet bekommt.

Mit diesem Zeitpunkt stoppt die Krankenkasse vorerst die Zahlung des Pflegegeldes an deinen Pflegling. Erst nach Entlassung und Überprüfung der Krankenhausaufenthaltstage wird die Zahlung wieder fortgesetzt.

D.h. in dieser Zeit kann es sein, dass du nicht das volle Pflegegeld bekommst! Erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und Prüfung durch die Krankenkasse wird es wieder freigegeben.

Tipp: Daher solltest du dir sofort mit der Entlassung oder kurz vorher eine Liegebescheinung durch das Krankenhaus geben lassen.

Die Liegebescheinigung kannst du auch direkt auf der Station erhalten ohne die Verwaltung aufzusuchen. Sie gilt als Nachweis für einen Krankenhausaufenthalt. In der Liegebescheinigung ist hinterlegt, wie lange der stationäre Aufenthalt deines Pfleglings angedauert hat.

Das Krankenhaus ist verpflichtet dir diese Bescheinigung auf Wunsch auszugeben.

Die Liegebescheinigung solltest du schnellstmöglich der Krankenkasse übermitteln. Vor allem, wenn dein Pflegling nur wenige Tage im Krankenhaus war. Denn solange die Information über die Entlassung bei der Krankenkasse nicht ankommt bleibt das Pflegegeld gestoppt. Das Krankenhaus selbst braucht für die Übermittlung der Information zu lange.

Bei manchen Krankenkassen reicht es auch aus anzurufen und die Entlassung mündlich mitzuteilen.

Anschließend prüft die Krankenkasse mit dieser Bescheinigung oder der telefonischen Information den Zeitraum, den dein Pflegling im Krankenhaus verbracht hat. Hat der Aufenthalt im Krankenhaus 28 Tage nicht überschritten, wird das zuvor gestoppte Pflegegeld nachträglich zurückgezahlt.

Kann die Frist von 28 Tagen durch Heimfahrten verlängert werden?

Nein. Wenn der Pflegling jedes Wochenende nach Hause fährt, wird die Frist trotzdem nicht unterbrochen. D.h. durch solche Heimfahrten, kannst du die Frist nicht verlängern.

Was passiert, wenn die Frist überschritten wird?

Siehe dazu unseren Beitrag (dieser ist noch in Bearbeitung):

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn man mehr als 28 Tage im Krankenhaus verbringen muss?

Und wie sieht es aus, wenn der Pflegling in einem Jahr mehrere Krankenhausaufenthalte hat?

Werden die Tage dann zusammengezählt bis zu den 28 freien Tagen?

Die gute Nachricht ist, nein!

D.h. der Pflegling kann auch mehrmals im Jahr (was man natürlich niemandem wünscht aber in der Realität leider immer wieder vorkommt) ins Krankenhaus kommen. Jedes mal gelten die 28 Tage wieder von vorne.

Voraussetzung ist nur, dass die Krankenhausaufenthalte nicht direkt hintereinander stattfinden. Es müssen jeweils ein paar Tage dazwischen sein. Das gilt z.B. auch für eine Reha. Erfolgt diese sofort im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt werden die Tage zusammengezählt.

Beispiel: Wenn dein Pflegling z.B. zum 04.02. entlassen wird, am 05.02. aber wieder stationär ins Krankenhaus muss. Dann ist kein Tag zwischen den beiden Krankenhausaufenthalten. Beide werden in diesem Fall zusammengezählt und es gelten die 28 Tage.

Beispiel mit drei Krankenhausaufenthalten in einem Jahr

  1. 28 Tage
  2. 20 Tage
  3. 10 Tage

Macht in Summe 58 Tage Krankenhausaufenthalt im Jahr. Das wären deutlich mehr als 28 Tage.

Verschiedene Krankenhausaufenthalte in einem Jahr, Einfluss auf Pflegeleistungen

Die Frist von 28 Tagen gilt jeweils pro Krankheitsphase mit Krankenhausaufenthalt. Daher machen die drei verschiedenen Aufenthalte nichts aus. Sie werden NICHT zusammengezählt.

Das Pflegegeld wird für das ganze Jahr regulär weitergezahlt. Sollte noch ein vierter Krankenhausaufenthalt dazu kommen, wäre das ebenfalls unproblematisch.

Beispiel Krankenhausaufenthalt mit über 28 Tagen

  1. 35 Tage
  2. 20 Tage
  3. 10 Tage

Auch wenn einer der Krankenhausaufenthalte über die 28 Tage geht, würde das die anderen beiden nicht beeinflussen. Nur für den 1. würde in diesem Beispiel das Pflegegeld gekürzt.

Was passiert, wenn der Pflegling das Krankenhaus in der Zeit wechseln muss?

Ein Wechsel zwischen verschiedenen Krankenhäusern zählt trotzdem zu einem einzigen Krankenhausaufenthalt. Die Summe der Tage wird zusammengenommen.

Krankenhausaufenthalt in verschiedenen Krankenhäusern am Stück, Einfluss auf Pflegeleistungen

Was passiert, wenn sich nach dem Krankenhausaufenthalt der Zustand eher verschlechtert hat?

Sowas kann leider auch vorkommen, z.B. nach einer Chemo. Dann solltest du prüfen, ob der vorherige Pflegegrad deines Pfleglings noch gilt. Bei deutlicher Verschlechterung ist eine neue Begutachtung des Pflegegrads für euch von Vorteil, da sich die Pflegeleistungen erhöhen können.


Textquelle: www.inklusion-pflege.de
Bildquelle: Bild von Ryan McGuire auf Pixabay

Schlagworte: Pflegegeld, Pflegeleistungen, Fortzahlung von Pflegegeld im Krankheitsfall, Fortzahlung von Pflegesachleistungen im Krankheitsfall, Fortzahlung von Pflegeleistungen im Krankheitsfall, Krankenhaus

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