Vorsorgevollmacht unterschreiben

Vorsorgevollmacht – oder warum du eine aufsetzen solltest

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wozu brauchst du sie?

Natürlich ist es dein gutes Recht alle Dinge, die du klären willst, selbst zu regeln. Ist jedoch deine geistige Gesundheit z.B. durch eine Krankheit wie Demenz so geschwächt, dass du nicht mehr in der Lage bist sinnvoll zu entscheiden, bist du auf jemand angewiesen, der in deinem Sinne für dich handelt. Genau dafür gibt es die Vorsorgevollmacht.

Wann musst du die Vorsorgevollmacht aufsetzen?

Die Vollmacht muss zu einem Zeitpunkt aufgesetzt werden, solange du bzw. dein Pflegling noch geschäftsfähig ist (also bei geistiger Gesundheit). Diese darf z.B. nicht erteilt werden, wenn schon eine demenzielle Erkrankung existiert. In so einem Fall müsste die Vollmacht von einem Arzt gegengezeichnet werden (falls der Zustand des Patienten das noch zulässt). Dadurch könnte noch die Gültigkeit bestätigt werden.

Aber da man sich hier schon in einer Grauzone bewegt ist es besser, die Vorsorgevollmacht schon am Anfang bzw. vor Beginn einer Pflegebedürftigkeit festzulegen.

Was passiert, wenn ich niemand eine Vorsorgevollmacht erteile?

Dann wird dir im Notfall ein Familienangehöriger zugeteilt oder sogar eine fremde Person. Du hast dann keinen Einfluss darauf, wer über dich bestimmen darf. Fraglich ist dann, ob diese Person vertrauenswürdig ist und in deinem Sinne handelt.

Nach welchen Kriterien kannst du jemand für deine Vorsorgevollmacht aussuchen?

Ganz wichtig: Du solltest dieser Person vertrauen. Denn Sie wird im Notfall deine Dinge regeln. Gib sie niemand, bei dem du dir nicht sicher bist.

Du musst übrigens nicht nur eine Person bevollmächtigen. Du kannst auch mehrere Personen dafür bestimmen. Diese üben die Vollmacht dann gemeinschaftlich aus.

Die Person oder Personen erhalten die Vorsorgevollmacht als Kopie von dir. Du bewahrst das Original bei dir auf. An einem Ort, wo andere sie auch noch finden können. Sag am besten deinem Bevollmächtigten, wo du das Original hinlegst. Denn ohne das Original, darf derjenige im Notfall die Vorsorgevollmacht nicht ausüben. D.h. ihr hättet sie umsonst erstellt und es würde dir trotzdem jemand zugeteilt.

Um ganz sicher zu gehen kannst du die Vorsorgevollmacht auch im Vorsorgeregister registrieren lassen. Hierfür gibt es verschiedene Organisation, die die Aufbewahrung kostenlos oder gegen eine Gebühr übernehmen. Siehe auch unseren Extrabeitrag dazu.

Wann tritt der Notfall ein?

Der Notfall tritt zu dem Zeitpunkt ein, den du in der Vorsorgevollmacht bestimmt hast.

z.B. mit dem Wortlaut: Im Falle einer …

Wo kannst du die Vorsorgevollmacht ausfüllen?

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findest du eine Vorlage für die Vorsorgevollmacht (externer Link). Hier sind alle Bereiche ausgewiesen, in denen du eine Vorsorgevollmacht erteilen kannst.

Dies sind die Bereiche:

  • Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Behörden
  • Vermögenssorge
  • Post und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht
  • Untervollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Geltung über den Tod hinaus

Bei allen Feldern kannst du entscheiden, ob dein Bevollmächtigter darüber entscheiden darf oder nicht. Dies erfolgt relativ einfach durch Ankreuzen mit ja oder nein.

Achtung: Bei Bankgeschäften ist es in der Regel notwendig, direkt bei der Bank eine Extravollmacht auszustellen. Dafür musst du mit deinem Bevollmächtigten zu deiner Bank gehen.

Um ganz sicher zu gehen kannst du auch einen Anwalt damit beauftragen, deine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Zusätzlich kannst du sie noch notariell beurkunden lassen.

Falls du keine notarielle Beurkundung wünscht hilft es auch die Vorsorgevollmacht im Beisein von Zeugen zu unterschreiben. Auch die Zeugen können mitunterschreiben.

Du bist dir im Nachgang nicht mehr sicher und willst die Vorsorgevollmacht rückgängig machen?

Kein Problem. Du kannst sie auch wieder widerrufen und eine andere Person benennen.

Aber Achtung: Du kannst die Vorsorgevollmacht nur widerrufen, solange du noch geschäftsfähig bist.

Solltest du einen zweiten Bevollmächtigten bestimmt haben, kann dieser in deinem Sinne die Vorsorgevollmacht zurückfordern.

Du musst hierfür von dem Bevollmächtigten Kopie und Original (sofern er dieses auch hat) wieder zurücknehmen. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Unterlagen zurückzugeben. Tut er dies nicht, kann er verklagt werden.

Daher ist es auch besser, dem Bevollmächtigten von Anfang an nie das Original zu geben.


Textquelle: inklusion-pflege.de
Bildquelle: Bild von Free-Photos (externer Link) auf Pixabay (externer Link)
Schlagworte: Betreuungsverfügung

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