Wohnumfeldverbessernde Maßnahme, hier Tür mit Schwelle

Zuschuss zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Du musst in deiner Wohnung für deinen Pflegling umbauen, z.B. weil er jetzt einen Rollstuhl benötigt. Aber natürlich gibt es viele weitere Gründe, warum ein Umbau notwendig wird. Und du fragst dich, ob es dafür einen Zuschuss gibt.

Ja, den gibt es.

Der Zuschuss beläuft sich auf 4.000 Euro pro Maßnahme (oder je Maßnahmenpaket) zum Zeitpunkt der Beantragung. Sprich wenn jetzt mehrere Maßnahmen wie z.B. gleichzeitiger Umbau von Bad und Türen notwendig ist zählt dies in Summe als eine Maßnahme. Nicht jedes Produkt wird dabei als gesonderte Maßnahme betrachtet.

Orientieren muss man sich am Zustand des Pfleglings. Alles was jetzt notwendig ist, um sein Wohnumfeld zu verbessern wird als Maßnahme gezählt und mit 4.000 Euro bezuschusst. Der Zustand des Pfleglings wird dabei durch den Pflegegrad festgelegt.

Was sind Voraussetzungen diesen Zuschuss zu erhalten?

  • Gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5
  • Der Pflegling muss in dieser Wohnung seinen Lebensmittelpunkt haben (es muss ich aber nicht um seine eigene Wohnung handeln, er kann z.B. auch bei einem pflegenden Angehörigen wohnen)
  • Die Maßnahme muss die häußliche Pflege (Vereinfachungen für pflegende Angehörige) oder die selbständige Lebensführung des Pfleglings unterstützen

Ich wohne zur Miete, muss ich den Vermieter vorher fragen?

Natürlich ist es gut, dass du den Vermieter darüber vorab informierst. Er darf auch nichts dagegen sagen. Es sei denn er hat eine gute Begründung dagegen vor

Er kann jedoch nach eurem Auszug den Rückbau der Maßnahmen verlangen. Dies werden aber nur die wenigsten Vermieter fordern, da die Umbaumaßnahmen die Wohnung eher aufwerten.

Was zählt alles zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Dazu zählen Maßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen wie z.B.:

  • Treppenlifte (siehe auch unseren Beitrag “Zuschuss für Treppenlift”)
  • Barrierefreie Bäder
  • Türverbreiterungen, – veränderungen (z.B. um bequem mit dem Rollator oder Rollstuhl durchzukommen)
  • Rampen (fest installiert)
  • Technische Hilfsmittel im Haushalt (z.B. Hausnotruf oder Lichtsignalanlagen)
  • Umzug z.B. aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss (weil z.B. kein Lift im Haus vorhanden ist)
  • Weiterhin zählen Möbel dazu, die speziell für die Pflegesituation hergestellt oder umgebaut wurden.

Tipp: Du nutzt die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen für Hilfsmittel, die auch im Hilfsmittelverzeichnis stehen? Dann bleibt dein Anspruch der Zuzahlung durch deine Krankenkasse erhalten.

Kann ich den Zuschuss ein weiteres mal in Anspruch nehmen?

Wenn sich der Zustand deines Pfleglings verschlechtert und du auf weitere Umbaumanßnahmen angewiesen bist kannst du den Zuschuss ein weiteres mal beantragen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Zustand deines Pfleglings hat sich verschlechtert
  • Es muss sich um eine andere Maßnahme handeln als die erste

D.h. Maßnahmen, die durch die Verschlechterung notwendig sind und nicht die gleichen wie bei dem ersten Umbau sind, können nun beantragt werden.

Sollte dieser Fall wieder auftreten, kann wiederum ein Umbau angefordert werden.

Beispiel:

  1. Umbau: Toilette, Türschwelle und Türrahmen (wegen Bedarf eines Rollstuhls)
  2. Umbau: Lichtanlagen, Notrufanlage (z.B. wegen eingetretener Schwerhörigkeit)
  3. Umbau: Bettumbau (wegen zunehmender Bettlägrigkeit)

usw.

Umbau 1 bis 3 sind dabei als eigene Maßnahmen zu werten. Es gibt für diese jeweils den Betrag von 4.000 Euro.

Ich pflege mehr als eine Person, wie sieht es hierbei mit dem Zuschuss aus?

Hast du zwei Pflegelinge dann kannst du den Zuschuss bis zu einer Höhe von 16.000 Euro beantragen.
Dies kann z.B. sein wenn du:

  • Ein Elternteil und ein Kind pflegst
  • Zwei Elternteile pflegst

Weiterführende Informationen dazu findest du auch unter dem externen Link Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hier ist insbesondere ausgeführt, welcher Betrag gilt, wenn mehr als eine Anspruchsperson in der gleichen Wohnung wohnen.

Was muss ich im Antrag beachten?

Du kannst den Antrag formlos stellen. Formulare gibt es aber auch von der Pflegekasse direkt.

Folgende Inhalte sollte der Antrag haben:

  • Kostenvoranschlag (oder falls die Maßnahme schon umgesetzt wurde alle Rechnungen dazu)
  • Gründe für den Umbau, ggf. belegt mit einem ärztlichen Attest (falls eins vorliegt)
  • Beschreibung der Maßnahme/des Maßnahmenpakets: Je genauer, desto besser. Ggf. hast du auch Skizzen, die zeigen, wie der Zustand vor der Maßnahme war und wie er danach aussieht.
  • Information darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits eine Maßnahme beantragt wurde

Du addressierst den Antrag an die Pflegekasse, kannst ihn aber auch deiner Krankenkasse zuschicken, diese leitet ihn dann weiter. Das kann aber entsprechend länger dauern.

Tipp: Vor der Rückmeldung von der Kasse, solltest du mit der Umsetzung der Maßnahme nicht starten. Du hast kein Gefühl dafür, wieviel Zuschuss du tatsächlich für die Maßnahme erhälst. Außerdem ist es schwierig den Nachweis zu erbringen, warum die Maßnahme notwendig ist, obwohl sie schon umgesetzt ist.

Wie ist die genaue Vorgehensweise? Wann kommt der Zuschuss?

Du erhälst den Zuschuss nach Durchführung der Maßnahme und Einreichung der Rechnungen.

Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen - Vorgehensweise

Textquelle: inklusion-pflege.de

Gesetzesgrundlagen:

Bildquelle: Unsplash, Philipp Berndt (externer Link)

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