Hilfsmittel, Infusion

Was fällt alles unter Hilfsmittel in der Pflege?

Hilfsmittel in der Pflege dienen dazu, Beschwerden eines Pfleglings zu reduzieren oder die häusliche Pflege zu erleichtern.

Unterscheidung der Hilfsmittel nach Verbrauchsart

Zu unterscheiden sind dabei nach der Verbrauchsart:

  • technische Hilfsmittel
  • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
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Für den Erhalt von Leistungen ist die Kategorisierung nach

  • Hilfsmitteln (technische und zum Verbrauch bestimmte) und
  • Pflegehilfsmitteln wichtig.

Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse, falls ein Pflegegrad vorliegt. Die technischen und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel werden dagegen von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Bei Uneinigkeit stimmen sich die Kassen in der Regel untereinander ab.

Wie erfolgt die Zuzahlung von Hilfsmitteln für die Pflege?

Es gibt Unterschiede in der Höhe der Erstattung durch die Kassen, je nachdem um welche Verbrauchsart es sich handelt.

  • Technische Hilfsmittel: Übernahme der kompletten Kosten bis auf deinen gesetzlichen Anteil. Dieser beträgt 10% der Kosten oder maximal 25 Euro.
  • Verbrauchsbezogene Hilfsmittel: Übernahme der Kosten gemäß Rezept, bis auf deinen gesetzlichen Anteil
  • Verbrauchsbezogene Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat
Höhe der Zuzahlung durch Kranken- oder Pflegekasse für Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel

Was ist Voraussetzung für die Zuzahlung?

Die Zuzahlung durch die Krankenkasse oder Pflegekasse gilt nur für Produkte, die im Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis aufgeführt sind. Dieses wird vom GKV-Spitzenverband geführt.

Die Hilfsmittel in der Pflege sind in Produktgruppen von 1 bis 99 eingeteilt. In jeder Produktgruppe befinden sich weitere Produkte.

Welche Hilfsmittel findest du im Hilfsmittelverzeichnis?

Kurzübersicht (beispielhaft)

ProduktgruppeWelche Produkte sind in der Produktgruppe zu finden (beispielhaft)
AbsauggeräteZum Absaugen von Sekret
AdaptionshilfenHilfen zum Anziehen, Greifen, Essen, Trinken, Lesen usw. die vom Pflegling selbst genutzt werden können
ApplikationshilfenSpritzen, Pumpen für Insulin oder Infusionen, Spülsysteme für Verdauung
Bade- und DuschhilfenSitze, Lifter und Einsätze für Badewannen und Duschen
MobilitätshilfenAufstehhilfen, Umsetzhilfen, Lifter, Rampensysteme
SehhilfenBrillengläser

Du findest die ausführliche Liste im Internet unter GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis (externer Link). Du kannst je Produktgruppe das Dokument (neben dem Lupensymbol) anklicken. Dann bekommst du eine übersichtliche Gliederung über die Produkte, die sich in dieser Produktgruppe befinden. Was die Übersicht trübt, sind Produkte, die zur Löschung vorgesehen sind. Die Produktgruppe 30 ist z.B. komplett leer (und hat auch keinen Namen).

Achtung: In der Liste kannst du nicht direkt zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel unterscheiden. Die Unterscheidung ist jedoch wichtig für die Höhe der Zahlungen.

Eine Liste nur mit den Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, findest du bei der AOK “zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel” (externer Link). Diese werden per Arztrezept von der Krankenkasse bezahlt.

Zusätzlich findest du hier eine Liste mit Heilmittelleistungen im PDF-Format (externer Link). Dieses umfasst u.a. Massagen, Krankengymnastik, Medizinische Bäder und Logopädie.

Eine Detailliste der Hilfsmittel zum Speichern und ansehen findest du unter Bundeseinheitliches Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (externer Link). Aber Achtung: Dabei handelt es sich um eine XML-Datei, die man nicht einfach so öffnen kann.

Exkurs: Wie kannst du diese XML-Datei öffnen?

Um eine XML-Datei zu öffnen brauchst du ein zusätzliches Textprogramm, wie z.B. Notepad++, Wordpad oder ähnliches.

  • Lade dir die im Link hinterlegte Zip-Datei dafür auf deinen Rechner.
  • Extrahiere die Zip-Datei in einen Ordner.
  • Klicke das xml Dokument an und gehe mit rechter Maustaste auf “öffnen mit”. Hier werden dir Vorschläge gemacht, mit welchem Programm, welches du schon auf deinem Rechner hast, die Datei geöffnet werden kann.
  • Sollte dir keins angezeigt werden, musst du extra etwas aus dem Netz runterladen, wie z.B. Notepad++.

Achtung: Wenn dein Programm z.B. Umlaute nicht lesen kann sieht der Inhalt dann recht kryptisch aus. Hier ein Beispiel aus dem Text:

… Zubehör mindestens die Abklärung nachfolgender Sachverhalte …

Fazit: Man bekommt es zwar auf, aber leserlich ist es nicht wirklich.

Was fällt unter Hilfsmittel, die nicht erstattet werden?

Natürlich gibt es weitere Hilfsmittel, die du nicht bezahlt bekommst. Das sind vor allem Dinge, die dem alltäglichen Gebrauch zugesprochen werden. Damit du nicht lange in der Liste suchen musst, habe ich dir hier einige Beispiele dafür aufgelistet:

  • Wärmflasche
  • Thermometer
  • Pflaster
  • Orthopädische Matratzen

Tipp: Bei all diesen Dingen gilt jedoch, das im Bedarfsfall Ausnahmen möglich sind.

Kannst du eine Ausnahme beantragen?

Es ist auch möglich, eine Ausnahme zu beantragen für ein Hilfsmittel in der Pflege, dass nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht. Dafür ist jedoch eine sehr gute Begründung notwendig. Sinn macht das vor allem dann, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, das zum Verbrauch notwendig ist und du dieses in großen Mengen benötigst.

Tipp: Hierbei solltest du vorher unbedingt abwägen, ob sich der Aufwand diese Ausnahme zu beantragen, für dich lohnt.


Textquelle: inklusion-pflege.de
Bildquelle: Bild von Thanks for your Like • donations welcome (externer Link) auf Pixabay (externer Link)
Gesetzliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch, fünftes Buch, gesetzliche Krankenversicherung, § 139 Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln (externer Link)

Nach § 33 SGB V ff. (externer Link) sind alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Hilfs- und Heilmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu bezahlen.

2 Replies to “Was fällt alles unter Hilfsmittel in der Pflege?”

  1. Meine Mutter ist auf orthopädische Schuheinlagen angewiesen, hat aber nur eine kleine Rente zur Verfügung. Eine Freundin von ihr meinte, dass dies ebenfalls zu den technischen Hilfsmitteln gehört und somit von den Kassen erstattet wird. Ich werde mich hier nochmal schlaumachen. Aber wenn die Aussage der Freundin zutrifft, wäre das eine große Erleichterung für meine Mutter, da sie dann nur noch 10 Prozent bzw. maximal 25 Euro zuzahlen müsste für die Einlagen.

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