Zuschuss für Treppenlift

Du oder dein Pflegling hat einen Pflegegrad und du dennst über einen Treppenlift nach?

Dann nutze den finanziellen Zuschuss für den Treppenlift. Er dient dazu dass du eine barrierefreie und altersgerechte Wohnumgebung bekommst. Dadurch wird sichergestellt, dass du trotz Pflegegrad möglichst lange in deiner Wohnung bleiben kannst.

Du kannst dir einen Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme durch die Pflegeversicherung bezuschussen lassen. Das gilt insbesondere für die Kosten des Treppenlifts und die Montage in der Wohnung.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Treppenlift?

Der Zuschuss beläuft sich einmalig auf 4.000 Euro je pflegebedürftiger Person. Aber Achtung: Wenn du weitere Ideen zur Wohnumfeldverbesserung hast, musst du die einzelnen Kosten zusammenzählen. Für alles zusammen bekommst du die 4.000 Euro. Den Rest musst du selbst bezahlen. Das tritt z.B. auf wenn du gleichzeitig auch das Bad barrierefrei umbauen willst.

Gut ist, dass der Zuschuss auch schon ab Pflegegrad 1 gilt.

Was ist wichtig, beim Beantragen des Zuschusses?

Wichtig: Der Pflegegrad sollte bereits bewilligt sein, bevor der Antrag für den Zuschuss gestellt wird. Wenn du also noch keine feste Zusage für den Pflegegrad hast musst du dich noch ein bisschen gedulden.

Der Antrag selbst muss jedoch vor Einbau des Lifts gestellt werden. Für den Antrag benötigst du aber einen Kostenvoranschlag von dem Treppenlifthersteller. Dafür solltest du dir mehrere Angebote von unterschiedlichen Herstellern einholen und eins dieser Angebote vorab auswählen. Was du genau bei der Auswahl eines Treppenlifts beachten solltest findest du in unserem Extrabeitrag: Treppenlift – Checkliste zur Anschaffung.

Was ist mit Reparatur- und Wartungskosten? Werden diese auch bezuschusst?

Die später auftretenden Reparatur- und Wartungskosten für den Treppenlift zählen nicht mehr zum Zuschuss dazu. Diese müssen selbst gezahlt werden.

Nur Hilfsmittel sind bezuschussbar. Der Treppenlift ist jedoch kein Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung. In der Definition der Krankenkasse sind Hilfsmittel am Menschen anzuwenden. Der Lift ist jedoch Teil der Wohnung. Er zählt daher nicht dazu.

Wie kann ich den Treppenlift noch finanzieren?

Für den Treppenlift selbst kannst du von der KFW einen Kredit in Anspruch nehmen. Er läuft unter dem Namen “KFW 455 B” Investitionszuschuss für Barrierereduzierung (externer Link). In Summe kannst du dir für deinen Wohnung bis zu 6.250 Euro bezuschussen lassen.

Leider ist die Nachfrage nach dem KFW-Zusschuss sehr hoch. Er wird auch nur noch solange ausgezahlt, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Daher solltest du bei Bedarf nicht lange überlegen und den Antrag gleich stellen.

Was mache ich mit dem Treppenlift, wenn ich ihn nicht mehr brauche?

Wenn du den Treppenlift nicht mehr benötigst kannst du ihn auch wieder verkaufen, wobei die Schienen immer individuell sind und daher nicht mitverkauft werden können. Auch musst du beachten, dass die Schienen, das teuerste an deinem Treppenlift sind. Daher wirst du beim Verkauf nur einen geringen Anteil von deinen tatsächlichen Kosten erhalten.

Textquelle: inklusion-pflege.de
Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung, §40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bildquelle: Bild von Ursula Fischer auf Pixabay

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