Verhinderungspflege beanspruchen für Urlaub, Strand

Verhinderungspflege – worauf du achten kannst

Als pflegender Angehöriger bist du krank, brauchst Urlaub von der Pflege oder möchtest einfach mal ein paar Dinge erledigen, zu denen du sonst nicht kommst. Egal ob stunden- oder tageweise, die Verhinderungspflege kann dir dabei nützlich sein.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

In der Regel gibt es eine Person, die die häusliche Pflege für einen Pflegling übernimmt (“pflegender Angehöriger”). Die Pflegesituation stellt auf Dauer jedoch eine hohe Belastung für den Pflegenden dar. Um sich eine Pause von der Pflege zu gönnen oder lange liegengebliebenes bearbeiten zu können kann er der Pflege- bzw. Krankenkasse eine Verhinderung melden.

In diesem Fall springt eine andere Person an die Stelle des pflegenden Angehörigen und übernimmt für ihn die Pflege. Dies erfolgt gegen Bezahlung. Die höhe der Bezahlung wird zwischen pflegendem Angehörigen und dem Verhinderungspflegenden vereinbart. Von der Pflege- bzw. Krankenkasse gibt es dafür einen Erstattungsbetrag.

Vorab muss dafür die Verhinderungspflege beantragt werden.

Welche Voraussetzungen musst du und dein Pflegling erfüllen, um die Verhinderungspflege beantragen zu können?

  • Hat dein Pflegling mindestens Pflegegrad 2?
  • Pflegst du deinen Pflegling schon seit mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld? (siehe auch unseren Beitrag Wohnformen)

Dann kannst du die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Welche Arten von Verhinderungspflege gibt es?

  • Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag)
  • Tageweise Verhinderungspflege (über 8 Stunden pro Tag)

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege bist du z.B. einen Vormittag nicht beim Pflegling am Nachmittag und Abend jedoch schon. D.h. du nimmst an diesem Tag auf jeden Fall noch Pflegetätigkeiten wahr.

Wie lange darf die Verhinderungspflege andauern?

Die Verhinderungspflege darf max 42 Tage dauern (6 Wochen). Für diese Zeit gibt es von der Pflege- bzw. Krankenkasse Geld für die Bezahlung des Verhinderungspflegers.

Solltest du mehr Zeit benötigen, musst du den Verhinderungspfleger in dieser Zeit aus eigener Tasche bezahlen. Oder bis zur Hälfte der Kurzzeitpflege (sofern noch nicht verbraucht) in Anspruch nehmen.

Wie viel Geld steht als Verhinderungspflege zur Verfügung?

Derzeit kannst du als Verhinderungspflege 1.612 Euro pro Jahr (Stand 2020) erhalten. Dieser Betrag wird dir von der Pflegekasse (=Pflegeversicherung) ausgezahlt.

Achtung: Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird euch das reguläre Pflegegeld des Pfleglings für diese Zeit gekürzt! Bei stundenweiser Verhinderungspflege gibt es keine Kürzungen.

Siehe §37 Abs.2 Sozialgesetzbuch (die Hälfte des Pflegegeldes wird fortgeführt, folglich wird die andere gekürzt).

Nur der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege werden beim Pflegegeld noch vollständig berücksichtigt und ausgezahlt. D.h. das Pflegegeld für die Zeit zwischen diesen beiden Tagen wird gekürzt.

Muss ich den Grund für die Verhinderungspflege angeben?

Nein. Du musst dafür keinen Grund angeben. Ob du Urlaub nehmen willst, krank bist oder einfach eine Auszeit brauchst bleibt dir überlassen. Du hast als pflegender Angehöriger einen gesetzlichen Anspruch auf die Verhinderungspflege. Diesen kannst du jederzeit geltend machen. Achte nur dabei auf die Zeiträume (siehe Dauer).

Achtung: Trotzdem wird in einigen Formularen der Krankenkassen bei der Beantragung nach dem Grund gefragt.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

  • Privatpersonen
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Stationäre Einrichtungen

Nahezu jeder der sich in der Lage dazu fühlt kann die Verhinderungspflege übernehmen. Die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt musst du selbst finden. Dies kann zum Beispiel ein Verwandter oder Nachbar von dir sein.

Alternativ kannst du auch gewerbliche Dienstleister (wie z.B. einen ambulanten oder stationären Pflegedienst) damit beauftragen.

Was muss der Verhinderungspfleger für deinen Pflegling tun?

Der Verhinderungspfleger übernimmt in der Zeit die Aufgaben, die du als pflegender Angehöriger getätigt hast. Dies umfasst Pflege, Haushalt, Freizeit, Fahrten zu bestimmten Terminen und vieles mehr, je nachdem was dein Pflegling braucht. Die Verhinderungspflege muss dabei nicht nur in der Wohnung stattfinden, sondern kann auch außerhalb dieser wahrgenommen werden.

Tipp: Fahrten können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Falls du diesen noch nicht ausgeschöpft hast.

Muss ich die Verhinderungspflege versteuern?

Die Verhinderungspflege wird dem Verhinderungspfleger als Einkommen angerechnet. Einkommen muss in der Regel versteuert werden. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme.

Die Verhinderungspflege muss nicht versteuert werden, wenn der Verhinderungspfleger in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Pflegling steht oder eine sittliche Pflicht erfüllt.

Im Einkommenssteuergesetz §3, Nr. 36 steht dazu: “… wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, …”

Unter “sittliche Pflicht” fallen auch Personen, die eine enge persönliche Beziehung zu dem Pflegling haben, wie z.B. Freunde des Pflegelings oder Nachbarn. Auch diese müssen ihre Einnahmen aus der Verhinderungspflege nicht versteuern.

Im Gegenzug muss eine gewerbliche Einrichtung (wie z.B. ein Pflegedienst) die Einnahmen aus der Verhinderungspflege versteuern.

Wie kann ich Verhinderungspflege beantragen?

Je Person, die Verhinderungspflege übernimmt sollte ein eigener Antrag erstellt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass in den Angaben nichts durcheinander kommt.

Siehe Beitrag Verhinderungspflege beantragen (folgt noch).

Kann ich auch eine 24-Pflege als Verhinderungspflege nutzen?

Ja, natürlich. In diesem Fall gilt eine tageweise Abwesenheit. D.h., dass euch für diese Zeit das Pflegegeld für den Pflegling gekürzt wird.

Wie kann ich einen Pflegedienst abrechnen?

Du kannst einen Pflegedienst sowohl über den Entlastungsbetrag als auch über die Verhinderungspflege abrechnen.

Tipp: Wenn du einen Pflegedienst beauftragst achte darauf, dass er so abrechnet, wie ihr es vereinbart.

Falls eure Vereinbarung lautet: “Rechnen Sie über den Entlastungsbetrag ab” solltest du darauf achten, dass der Pflegedienst nicht doch über die Verhinderungspflege abrechnet.

Sonst fehlt dir der Anteil später für weitere Verhinderungspflege. Pflegedienste könnten sich dazu verleiten lassen, da sie über die Verhinderungspflege einen höheren Stundensatz abrechnen können als über den Entlastungsbetrag.

Wie weise ich die Verhinderungspflege nach?

Für den Nachweis der Verhinderungspflege musst du einige Daten parat haben u.a. das Datum, den Namen der Ersatzpflegeperson und die absolvierten Stunden.

Erklärungen dazu gibt es in einem weiteren Beitrag.

Textquelle: inklusion-pflege.de
Gesetzesgrundlagen: § 39 SGB XI
Bildquelle: Unsplash, Khachik Simonian (externer Link)

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