Vorgehensweise zur Beantragung der Verhinderungspflege

Verhinderungspflege beantragen – wie du dabei vorgehst

Im Beitrag Verhinderungspflege – worauf du achten kannst, kannst du nochmal detalliert nachlesen, worum es bei der Verhinderungspflege geht und was sie ausmacht.

Hier erhälst du eine detaillierte Vorgehensweise zur Beantragung der Verhinderungspflege.

Wann genau muss ich die Verhinderungspflege beantragen?

Es gibt die Möglichkeiten die Verhinderungspflege

  • vor der Durchführung zu beantragen
  • nach der Durchführung nachträglich zu beantragen

Vor Durchführung beantragen

  • Du bekommst das Geld rechtzeitig zur Bezahlung und musst nicht in Vorleistung gehen.
  • Du weißt aber noch nicht genau, was du beantragen musst (Anzahl der Stunden, Tage usw.)
  • Du musst vorab schon entscheiden, ob du tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege abrechnen willst

Nachträglich beantragen

Die Verhinderungspflege kann im Gegensatz zur Kurzzeitpflege auch nachträglich beantragt werden. D.h. du bist erst verhindert, gehst z.B. in Urlaub, kommst zurück und erstellst dann den Antrag.

Dabei kann es dir aber passieren, dass du den Verhinderungspfleger schon vorab bezahlen musst. D.h. du gehst in Vorleistung, weil der Antrag noch nicht genehmigt und die Erstattung durch die Kasse noch nicht stattgefunden hat.

Du weßt jetzt genau, was du in welcher Höhe abrechnen musst.

Es hat also beides seine Vor- und Nachteile.

Wie weit zurück kann das nachträgliche Beantragen gehen?

Solltest du übrigens vergessen haben, die Verhinderungspflege in den letzten Jahren zu beantragen, dann kannst du sie noch bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen.

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Voraussetzung dafür ist, dass du die Informationen zur Beantragung auch nach so langer Zeit noch zusammen bekommst.

Wie gehe ich bei der Verhinderungspflege vor?

Die Schritte sind:

  • Antrag auf Verhinderungspflege stellen
  • Rückmeldung der Pflegekasse abwarten
  • Bei Ablehnung:
    • Widerspruch einlegen
  • Bei Genehmigung:
    • Genehmigungsbescheid geht ein
  • Verhinderungspflege umsetzen (falls nicht schon vorab erfolgt)
    • Bezahlung des Verhinderungspflegers
  • Abrechnung der erfolgten Verhinderungspflege bei der Pflegekasse
  • Pflegekasse überweist den Betrag
  • Überprüfen des überwiesenen Betrages mit dem Betrag aus dem Genehmigungsbescheid

Zusammengefasst findest du die Schritte auch in der nachfolgenden Grafik:

Verhinderungspflege beantragen, detaillierte Vorgehensweise

Zum Vergrößern klicke einfach auf das Bild.

Wie kann ich den Antrag für Verhinderungspflege stellen?

Die Anträge können über die Krankenversicherungen eingereicht werden. Die Krankenkassen bieten dir dafür ihre eigenen Formulare. Hier findest du beispielhaft die Links zu Formularen unterschiedlicher Krankenkassen:

Welche Informationen werden im Antrag benötigt?

Über den Antrag wird auch abgeprüft, ob die Voraussetzungen zur Verhinderungspflege vorliegen (also schon länger als 6 Monate gepflegt und mit Pflegegrad ab 2)

Du musst im Antrag:

  • die Daten deines Pfleglings hinterlegen
  • deine Daten als Hauptpflegende(r) hinterlegen
  • den Zeitraum für die Verhinderungspflege festlegen
  • entscheiden, ob du eine stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen willst
  • festlegen, von wem die Verhinderungspflege durchgeführt werden soll
  • die Daten des Verhindungspflegers angeben
  • angeben, ob die Verhinderungspflegeperson mit dem Pflegling verwandt oder verschwägert ist und wo der Pflegling in der Zeit gepflegt werden soll
  • ggf. auch angeben, ob du einen Teil der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen willst
  • In manchen Anträgen kann angekreuzt werden, dass der Erstattungsbetrag direkt an den Verhinderungspfleger ausgezahlt werden kann

Achtung: Der Antrag ist aus Sicht des Pfleglings auszufüllen.

Für welchen Zeitraum gilt der Antrag?

Ein Antrag gilt maximal für ein komplettes Kalenderjahr, also 01.01.2020 bis 31.12.2020.

Daher muss für jedes Jahr ein eigener Antrag erstellt werden.

Was mache ich bei einer Ablehnung?

Solltest du die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann es zu einer Ablehnung kommen. Du hast die Möglichkeit dieser zu widersprechen.


Text- und Bildquelle: inklusion-pflege.de

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