Pflegegrade von 1 bis 5

Pflegegrad – was und wozu er dient

Wozu dient der Pflegegrad?

Über den Pflegegrad wird der Anspruch auf Pflegegeld definiert. Die Höhe des Pflegegeldanspruchs hängt von der Zuordnung eines Pfleglings zu einem Pflegegrad ab.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade von 1 bis 5.

Wovon hängt der jeweilige Pflegegrad ab?

Der jeweilige Pflegegrad hängt von der Schwere der Beeinträchtigung des Pfleglings ab. Die schwere der Beeinträchtigung wird gemessen an der Selbständigkeit und den Fähigkeiten des Pfleglings. Je schwerwiegender die Beeinträchtigung diesbezüglich ist, desto höher ist der Pflegegrad. Beim Pflegegrad 1 ist die Beeinträchtigung gering.

Daraus leitet sich auch die Höhe des Unterstützungsbedarfes ab. Im Pflegegrad 1 ist der Hilfsbedarf sehr gering im Pflegegrad 5 dagegen sehr hoch.

Demnach bemisst sich auch das Pflegegeld je Pflegegrad. Je höher der Hilfsbedarf ist desto höher ist auch das Pflegegeld.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird mit Hilfe einer Begutachtung des Pfleglings ermittelt. Dafür gibt es ein fest vorgegebenes Beurteilungsverfahren. Es basiert auf einem Fragebogen, der aus mehreren Bausteinen, den sogenannten Modulen besteht. Je Modul wird anhand unterschiedlicher Kriterien die Beeinträchtigung beurteilt. Am Ende wird je Modul eine Punktzahl vergeben. Je nach Gesamtsumme lässt sich daraus der Pflegegrad ermitteln. Die Module werden unterschiedlich gewichtet. Du kannst dir mit einem Pflegegradrechner behelfen und die potentielle Punktzahl damit berechnen (siehe auch unseren Beitrag “Pflegegradrechner”).

Welche Module werden für den Pflegegrad berücksichtigt?

Es werden 6 Module berücksichtigt. Diese bilden die Lebensbereiche des Pfleglings ab. Die Module sind im Sozialgesetzbuch – elftes Buch – §14 Abs. 2 definiert.

Module für Pflegegradberechnung

Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das Modul 4 “Selbstversorgung” ist mit 40% am höchsten gewichtet. Aus Modul 2 und 3 wird nur der höhere Wert in der Berechnung berücksichtigt (daher maximal 15%).

Wie hoch ist die Punktezahl je Pflegegrad?

Ab 12,5 Punkten wird erst ein Pflegegrad gewährt. Mit einer geringeren Punktzahl kann kein Pflegegrad erlangt werden.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Wie sieht es bei pflegebedürftigen Kindern aus?

Für pflegebedürftige Kinder ab 1,5 Jahren gelten diese Punkte genauso (siehe §15 Abs. 6). Zur Beurteilung werden die Kinder dafür mit altersgerecht entwickelten Kindern verglichen. Auch hierbei geht es um ihre Selbständigkeit und ihre Fähigkeiten.

Für pflegebedürftige Kinder im Alter bis zu 1,5 Jahre (18 Monate) wird anders gerechnet. Mit 12,5 bis < 27 Punkten wird schon der Pflegegrad 2 gewährt. Einen Pflegegrad 1 gibt es nicht. Der Pflegegrad 5 beginnt daher schon ab 70 Punkten (siehe §15 Abs. 7).

In welchem Fall ist die Punktezahl nicht relevant?

Eine Sonderregelung gibt es für Pflegebedürftige in besonderen Situationen, die einen außergewöhnlich hohen Hilfsbedarf haben. Auch wenn die Punktzahl für den Pflegegrad 5 nicht ausreichen sollte (also unter 90 Punkten liegt), können sie trotzdem dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden (siehe Sozialgesetzbuch §15 Abs. 4).

Der außergewöhnlich hohe Hilfsbedarf ist hier durch eine starke körperliche Einschränkung begründet. Darunter fallen daher Pflegebedürftige, die ihre Arme und Beine nicht nutzen können.

Textquelle: inklusion-pflege.de
Bildquelle: inklusion-pflege.de
Gesetzestexte:

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