Entlastungsbetrag beantragen, Geldmünzen gestappelt und Scheine gefächert

Wie du den Entlastungsbetrag erhalten kannst

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Finanzspritze, die dir unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Wie du den Entlastungsbetrag beantragen und dir auszahlen lassen kannst erfährst du in diesem Beitrag.

Wann kannst du den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Entlastungsbetrag gilt für Pfleglinge, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Das kann in der eigenen Wohnung sein oder auch in der Wohnung des pflegenden Angehörigen. Auch das betreute Wohnen in einem Altenheim zählt zur häuslichen Umgebung dazu.

Für welche Pflegegrade gilt er?

Der Entlastungsbetrag gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Auch für den Pflegegrad 1 kannst du den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.

Wieviel Entlastungsbetrag bekomme ich?

Egal welchen Pflegegrad du hast, der Entlastungsbetrag ist für alle gleich hoch. Er liegt derzeit bei 125 € pro Monat.

Ausgezahlt wird er pro Kalenderjahr.

Du hast deinen Entlastungsbetrag im Kalenderjahr noch nicht voll ausgeschöpft?

Kein Problem. Hier gilt das Sparbuchprinzip.

Du kannst ihn noch bis 6 Monate nach Ende des Kalenderjahres einfordern. Für das Jahr 2019 ist der Abruf also noch bis spätestens Ende Juni 2020 möglich.

Sparbuchprinzip Entlastungsbetrag, 12 Monate sparen, 6 Monate ausgeben
Sparbuchprinzip im Entlastungsbetrag

Wichtig: Den gesammelten Betrag komplett nutzen, sonst verfällt der Rest!

Beispiel: Du hast den Betrag in den Monaten August bis Dezember nicht abgerufen. Dann kannst du 5×125€ von 2019 ins nächste Kalenderjahr “retten” und anschließend im neuen Jahr nutzen (Bis einschließlich Juni 2020).

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Hier am Beispiel des Entlastungsbetrags für eine Putzhilfe.

Bei Anbietern, die nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen

Hier gilt das Kostenerstattunsprinzip. Das heißt, dass du das Geld für die Haushaltshilfe erst selber ausgibst. Anschließend kannst du es von der Kasse zurückfordern.

Hier für dich die genaue Vorgehensweise:

  1. Suche und prüfe den Anbieter
    • Der Anbieter den du findest ist berechtigt (zertifiziert)
    • oder der Anbieter hat eine IK Nummer
    • Kläre bei Unsichherheit direkt mit der Pflegeversicherung, ob du den von dir ausgewählten Anbieter für den Entlastungsbetrag nutzen darfst
    • Detailliertere Informationen zur Prüfung des Anbieters findest du auch in unserem Beitrag: Entlastungsbetrag in der Pflege – worauf du bei der Unterstützung im Alltag achten kannst
  2. Nimm die Hilfe in Anspruch
    • Kläre zuvor noch den Stundensatz, damit du weißt, wie oft du die Pflege in Anspruch nehmen kannst (der Entlastungsbetrag liegt bei 125 Euro im Monat)
    • Zusätzlich kann noch eine Anfahrtspauschale anfallen
  3. Bezahle die Putzhilfe
    • Bei Überweisung hast du selbst einen Nachweis
  4. Erhalte eine Rechnung dafür
    • Lass dir die Rechnung dafür geben
  5. Sammle die Rechnungen
    • Rechnungen und Quittungen (z.B. Ausgaben für Putzmittel)
    • Sammle alle Rechnungen, die im Laufe der Zeit anfallen
  6. Reiche die Rechnungen bei der Pflegekasse ein
    • Betreff: Quittungen / Rechnungen über durchgeführte Entlastungsleistungen nach § 45b
    • “ich bitte Sie um Erstattung der Entlastungsleistungen auf Kontoname mit der IBAN”
    • Achte dabei auf die Frist (lass den Entlastungsbetrag nicht verfallen)
  7. Erhalte von der Pflegekasse die Erstattung in Höhe des Entlastungsbetrags
    • Nicht in Anspruch genommene Beträge werden dir gutgeschrieben. Du kannst sie dann im nächsten Jahr noch verwenden.

Bei Anbietern, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen

Einige Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab (z.B. Pflegedienste). Für dich ist das der einfachere Weg, denn die Schritte 3 bis 7 entfallen. Es kann nur sein, dass der Anbieter dir einen Leistungsnachweis zum Unterschreiben vorlegt. Der Anbieter fordert das Geld anschließend direkt von der Pflegekasse ein, sodaß du ihn nicht vorab bezahlen musst. Dies geht aber nur solange, bis der Entlastungsbetrag von 125 Euro ausgeschöpft ist. Sollte dem Anbieter mehr zustehen, rechnet er den Rest mit dir direkt ab.


Textquelle: inklusion-pflege.de
Bildquelle: Bild von Steve Buissinne (externer Link) auf Pixabay (externer Link)

Schlagworte: Entlastungsleistungen, Pflegeversicherung, Pflegekasse, Angebote zur Unterstützung im Alltag

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