Zusammenfassung:
Ein Platz im Pflegeheim kostet im Eigenanteil ca. 2.000 Euro. Zum Aufbringen dieses hohen Betrags kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Der Sozialhilfeträger übernimmt dann die Kosten temporär, um das Geld später von den Kindern wieder einzufordern. Alternativ zahlen die Kinder direkt, bei Einweisung ins Pflegeheim.
Link zum Originalartikel vom VDK (externer Link), 06. Februar 2019
Bildquelle: Bild von Gundula Vogel (externer Link) auf Pixabay (externer Link)
Schlagworte: Elternunterhalt, Pflegeleistungen, Pflegeheim